Der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Deutschen Alpenvereins (DAV NRW) ist die Dachorganisation des Bergsports in Nordrhein-Westfalen. Als solche nimmt der DAV NRW wichtige Aufgaben für seine Mitglieder und zugleich im gesamten DAV wahr. Aufgrund seiner Größe und seiner Mitgliedschaften im Landessportbund Nordrhein-Westfalen und der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt spielt der DAV NRW eine gesellschaftlich relevante Rolle im Land. Dies erfordert vom DAV NRW verantwortliches Handeln auf der Grundlage von Transparenz, Integrität und Partizipation als Prinzipien einer guten Verbandsführung.
Die nachfolgend formulierten Grundsätze der guten Verbandsführung (GdgV) des DAV NRW fördern die Einhaltung dieser Prinzipien. Sie stellen einen Ordnungsrahmen für Organe, Gremien sowie ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbeitende dar. Sie umfassen sowohl gesetzlich vorgeschriebene Teile (z. B. die Satzung), als auch spezifisch entwickelte Regelwerke, Positionspapiere oder Leitsätze. Hierzu zählen in ihrer jeweils aktuellen Fassung folgende Papiere:
Die GdgV werden vom Vorstand erstellt und von der Mitgliederversammlung bestätigt. Sie werden in regelmäßigen Abständen vom Vorstand überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben. Die GdgV sind einerseits für die internen Akteure des DAV NRW verbindlich und sollen andererseits Vorbild und Anregung für gleichartige Regelungen in den Sektionen sein.
1.1 Toleranz, Respekt und Würde
Die ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbeitenden des DAV NRW sehen Toleranz und Wertschätzung als Grundlage für ein vertrauensvolles Miteinander. Wir zollen uns gegenseitig Respekt, wahren die persönliche Würde und die Persönlichkeitsrechte und gewährleisten eine faire, partnerschaftliche Zusammenarbeit. Wir lehnen jede Diskriminierung, insbesondere in Bezug auf Ethnie, Nationalität, Religion, Weltanschauung, Alter, Geschlecht, sexuelle Identität oder Behinderung ab.
1.2 Nachhaltigkeit und Verantwortung für die Zukunft
Wir verpflichten uns im Interesse der Zukunftssicherung für nachfolgende Generationen zu einer nachhaltigen Verbandspolitik, die die Umwelt, ökonomische Anforderungen und gesellschaftliche Aspekte angemessen achtet.
1.3 Partizipation
Wir sichern demokratische Mitgliederrechte und praktizieren eine breite Mitgliederbeteiligung.
1.4 Regelkonformität
Wir halten uns an geltende Gesetze, interne und externe Regeln. Insbesondere im Hinblick auf Doping und sonstige Manipulationen im Sport vertreten wir eine Null-Toleranz-Haltung.
1.5 Transparenz (sieh auch unten Ziffer 4)
Alle für den DAV NRW und dessen Aufgaben relevanten Entscheidungsprozesse sowie die zugrunde gelegten Fakten behandeln wir mit größtmöglicher Transparenz und Sorgfalt. Dies betrifft insbesondere alle finanziellen und personellen Entscheidungen. Wir beachten Vertraulichkeit und datenschutzrechtliche Vorgaben.
1.6 Integrität (siehe auch unten Ziffern 2 und 5)
Integrität setzt objektive und unabhängige Entscheidungsfindung voraus. Wenn persönliche, insbesondere wirtschaftliche Interessen bei einer für den DAV NRW zu treffenden Entscheidung berührt werden (Interessenkonflikt), legen wir diese offen. Einladungen, Geschenke und sonstige Vorteile nehmen wir nur im vorgegebenen Rahmen in transparenter Weise an und gewähren sie nur auf gleiche Weise.
1.7 Vereine und Vereinsmitglieder im Mittelpunkt
Die Sektionen, außerordentliche Mitglieder und ihre Mitglieder stehen im Mittelpunkt des Engagements des DAV NRW. Wir dienen ihnen mit einer ethisch geprägten Grundhaltung und pädagogischen Ausrichtung.
1.8 Gleichstellung
Wir fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Ebenen.
Die Aufgaben des Vorstands sind in § 9 der Satzung festgelegt. Seine Mitglieder verpflichten sich, ihre Aufgaben ausschließlich im Interesse des DAV NRW wahrzunehmen. Mögliche Interessenkonflikte zeigt ein Vorstandsmitglied umgehend dem/der 1. Vorsitzenden an. Soweit ein Interessenkonflikt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorliegt, wirkt das betreffende Vorstandsmitglied bei Diskussionen, Verhandlungen und Abstimmungen zu den betreffenden Sachverhalten nicht mit.
Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich. Die Erstattung von Reisekosten erfolgt nach der Reisekostenregelung des DAV NRW. Weitere Kosten werden entsprechend ihrer Veranlassung für den DAV NRW erstattet.
Ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbeitende arbeiten zum Wohle des DAV NRW eng zusammen. Konflikte untereinander werden im fairen Umgang miteinander gelöst. Ehrenamtliche und Hauptberufliche im DAV NRW achten ihre unterschiedlichen persönlichen Voraussetzungen und vermeiden es, sich gegenseitig zu überfordern.
Die GdgV werden leicht auffindbar auf den Internetseiten des DAV NRW veröffentlicht.
Das Land NRW, der Landessportbund NRW, der DAV und sonstige Dritte (z. B. Stiftungen) fördern den DAV NRW. Mit der Förderung soll eine tragfähige Struktur, eine effiziente Organisation und ein bedarfsorientiertes und flächendeckendes Angebot für bergsportliche und naturschutzfachliche Aktivitäten sichergestellt werden.
Für die Inanspruchnahme dieser Fördermittel gelten öffentliche und/oder zusätzliche Förder-grundsätze und Richtlinien. Der DAV NRW verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Regeln. Eine lückenlose und transparente Dokumentation im Rahmen der Verwendungsnachweisführung dient nicht nur der Erfüllung einer Pflichtaufgabe gegenüber den Zuwendungsgebern, sondern als ein Baustein der guten Verbandsführung auch dem Ansehen des DAV.
Der DAV NRW hält die einschlägigen Rechtsvorschriften ein, achtet auf die sparsame Verwendung von Ressourcen und verhält sich gegenüber seinen Partnern fair und transparent.
Er verpflichtet sich daher, folgende Grundsätze zu beachten:
Das bedeutet:
Hauptberuflich Mitarbeitende des DAV NRW werden bei Verstößen gegen die GdgV nach dem Arbeitsrecht sanktioniert.
Die Verantwortung für Sanktionen ehrenamtlich Mitarbeitende, die gegen die GdgV verstoßen, obliegt dem geschäftsführenden Vorstand.
Beschlossen vom Landesverbands-Vorstand am 25.03.2020
Bestätigt von der Mitgliederversammlung in Mülheim an der Ruhr am 26.09.2020
Weitere Funktionen und Tätigkeiten der Vorstandsmitglieder gem. Ziffer 5
Name | Organisation | Funktion / Tätigkeit |
---|---|---|
Sebastian Balaresque | DAV Landesverband | Erstellung Lohnabrechnungen |
DAV Bundesverband | Vorsitzender FK Ehrenamt | |
Peter Plück | DAV Landesverband | Trainer Landeskader |
DAV Landes- und Bundesverband | Schiedsrichter | |
DAV Sektion Rheinland-Köln | Referent für Leistungssport | |
Alina Jürgens | DAV Bundesverband | Mitglied Bundesjugendausschuss |
Josef Bremen | DAV Sektion Aachen | Vortragsreferent |
David Colling | DAV Sektion Bonn | Ausbildungsreferent |
Stefan Commertz | DAV Bundesverband | Vorsitzender FK Bildung |
Klaus Hogrebe | DAV Landesverband | Ergebnisdienst |
DAV Bundesverband | Mitglied FK Sportklettern |