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Landesverband

Grundsätze der guten Verbandsführung

Grundsätze der guten Verbandsführung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen des Deutschen Alpenvereins e.V.

Präambel

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Deutschen Alpenvereins (DAV NRW) ist die Dachorganisation des Bergsports in Nordrhein-Westfalen. Als solche nimmt der DAV NRW wichtige Aufgaben für seine Mitglieder und zugleich im gesamten DAV wahr. Aufgrund seiner Größe und seiner Mitgliedschaften im Landessportbund Nordrhein-Westfalen und der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt spielt der DAV NRW eine gesellschaftlich relevante Rolle im Land. Dies erfordert vom DAV NRW verantwortliches Handeln auf der Grundlage von Transparenz, Integrität und Partizipation als Prinzipien einer guten Verbandsführung.
Die nachfolgend formulierten Grundsätze der guten Verbandsführung (GdgV) des DAV NRW fördern die Einhaltung dieser Prinzipien. Sie stellen einen Ordnungsrahmen für Organe, Gremien sowie ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbeitende dar. Sie umfassen sowohl gesetzlich vorgeschriebene Teile (z. B. die Satzung), als auch spezifisch entwickelte Regelwerke, Positionspapiere oder Leitsätze. Hierzu zählen in ihrer jeweils aktuellen Fassung folgende Papiere:

  • Satzung
  • Jugendordnung
  • Ehrenordnung
  • Leitbild des DAV
  • Präventionskonzept gegen sexualisierte Gewalt
  • Anti-Doping-Ordnung des Bundesverbandes und seiner Untergliederungen

Die GdgV werden vom Vorstand erstellt und von der Mitgliederversammlung bestätigt. Sie werden in regelmäßigen Abständen vom Vorstand überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben. Die GdgV sind einerseits für die internen Akteure des DAV NRW verbindlich und sollen andererseits Vorbild und Anregung für gleichartige Regelungen in den Sektionen sein.

 

1. Grundsätze

1.1 Toleranz, Respekt und Würde

Die ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbeitenden des DAV NRW sehen Toleranz und Wertschätzung als Grundlage für ein vertrauensvolles Miteinander. Wir zollen uns gegenseitig Respekt, wahren die persönliche Würde und die Persönlichkeitsrechte und gewährleisten eine faire, partnerschaftliche Zusammenarbeit. Wir lehnen jede Diskriminierung, insbesondere in Bezug auf Ethnie, Nationalität, Religion, Weltanschauung, Alter, Geschlecht, sexuelle Identität oder Behinderung ab.

1.2 Nachhaltigkeit und Verantwortung für die Zukunft

Wir verpflichten uns im Interesse der Zukunftssicherung für nachfolgende Generationen zu einer nachhaltigen Verbandspolitik, die die Umwelt, ökonomische Anforderungen und gesellschaftliche Aspekte angemessen achtet.

1.3 Partizipation

Wir sichern demokratische Mitgliederrechte und praktizieren eine breite Mitgliederbeteiligung.

1.4 Regelkonformität

Wir halten uns an geltende Gesetze, interne und externe Regeln. Insbesondere im Hinblick auf Doping und sonstige Manipulationen im Sport vertreten wir eine Null-Toleranz-Haltung.

1.5 Transparenz (sieh auch unten Ziffer 4)

Alle für den DAV NRW und dessen Aufgaben relevanten Entscheidungsprozesse sowie die zugrunde gelegten Fakten behandeln wir mit größtmöglicher Transparenz und Sorgfalt. Dies betrifft insbesondere alle finanziellen und personellen Entscheidungen. Wir beachten Vertraulichkeit und datenschutzrechtliche Vorgaben.

1.6 Integrität (siehe auch unten Ziffern 2 und 5)

Integrität setzt objektive und unabhängige Entscheidungsfindung voraus. Wenn persönliche, insbesondere wirtschaftliche Interessen bei einer für den DAV NRW zu treffenden Entscheidung berührt werden (Interessenkonflikt), legen wir diese offen. Einladungen, Geschenke und sonstige Vorteile nehmen wir nur im vorgegebenen Rahmen in transparenter Weise an und gewähren sie nur auf gleiche Weise.

1.7 Vereine und Vereinsmitglieder im Mittelpunkt

Die Sektionen, außerordentliche Mitglieder und ihre Mitglieder stehen im Mittelpunkt des Engagements des DAV NRW. Wir dienen ihnen mit einer ethisch geprägten Grundhaltung und pädagogischen Ausrichtung.

1.8 Gleichstellung

Wir fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Ebenen.

 

2. Vorstand

Die Aufgaben des Vorstands sind in § 9 der Satzung festgelegt. Seine Mitglieder verpflichten sich, ihre Aufgaben ausschließlich im Interesse des DAV NRW wahrzunehmen. Mögliche Interessenkonflikte zeigt ein Vorstandsmitglied umgehend dem/der 1. Vorsitzenden an. Soweit ein Interessenkonflikt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorliegt, wirkt das betreffende Vorstandsmitglied bei Diskussionen, Verhandlungen und Abstimmungen zu den betreffenden Sachverhalten nicht mit.
Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich. Die Erstattung von Reisekosten erfolgt nach der Reisekostenregelung des DAV NRW. Weitere Kosten werden entsprechend ihrer Veranlassung für den DAV NRW erstattet.

 

3. Zusammenwirken von Ehrenamt und Hauptberuflichkeit

Ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbeitende arbeiten zum Wohle des DAV NRW eng zusammen. Konflikte untereinander werden im fairen Umgang miteinander gelöst. Ehrenamtliche und Hauptberufliche im DAV NRW achten ihre unterschiedlichen persönlichen Voraussetzungen und vermeiden es, sich gegenseitig zu überfordern.

 

 4. Transparenz

Die GdgV werden leicht auffindbar auf den Internetseiten des DAV NRW veröffentlicht.
Das Land NRW, der Landessportbund NRW, der DAV und sonstige Dritte (z. B. Stiftungen) fördern den DAV NRW. Mit der Förderung soll eine tragfähige Struktur, eine effiziente Organisation und ein bedarfsorientiertes und flächendeckendes Angebot für bergsportliche und naturschutzfachliche Aktivitäten sichergestellt werden.
Für die Inanspruchnahme dieser Fördermittel gelten öffentliche und/oder zusätzliche Förder-grundsätze und Richtlinien. Der DAV NRW verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Regeln. Eine lückenlose und transparente Dokumentation im Rahmen der Verwendungsnachweisführung dient nicht nur der Erfüllung einer Pflichtaufgabe gegenüber den Zuwendungsgebern, sondern als ein Baustein der guten Verbandsführung auch dem Ansehen des DAV.

 

5. Integrität

Der DAV NRW hält die einschlägigen Rechtsvorschriften ein, achtet auf die sparsame Verwendung von Ressourcen und verhält sich gegenüber seinen Partnern fair und transparent.
Er verpflichtet sich daher, folgende Grundsätze zu beachten:

  • Keiner seiner Mitarbeitenden wird im Zusammenhang mit der Vergabe oder Abwicklung von Aufträgen selbst oder durch Familienangehörige eine Leistung materieller oder immaterieller Art, die ihn besser stellt und auf die er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat, für sich oder einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen.
  • Eine Honorartätigkeit für den Landesverband durch Vorstandsmitglieder ist grds. möglich, wenn sich die Honorartätigkeit ihrem Wesen nach eindeutig von der Vorstandstätigkeit abgrenzen lässt. Der Beauftragte darf an der Beschlussfassung über die Beauftragung nicht mitwirken. Bei einer Honorartätigkeit im eigenen ehrenamtlichen Verantwortungsbereich entscheidet der geschäftsführende Vorstand über die Beauftragung. Die Höhe des Honorars darf nicht die übliche Vergütung für die jeweilige Tätigkeit übersteigen. Honorartätigkeiten von Vorstandsmitgliedern werden auf den Internetseiten des DAV NRW dargestellt.
  • Erhält er Kenntnis von Verhaltensweisen eines/r seiner Mitarbeitenden, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich erfüllen, oder besteht diesbezüglich ein konkreter Verdacht, so behält er sich vor, die Staatsanwaltschaft zu informieren und darüber hinaus weitere disziplinarische oder zivilrechtliche Schritte einzuleiten.
  • Erlangt er Kenntnis von Verhaltensweisen eines Bieters, Auftragnehmers, Nachauftragnehmers oder eines/einer Mitarbeitenden eines Bieters, Auftragnehmers oder Nachauftragnehmers, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich erfüllen, oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, so behält er sich vor, hierüber die Staatsanwaltschaft zu informieren.
  • Geschenke und sonstige Zuwendungen, die in einem Zusammenhang mit der jeweiligen Aufgabe im Verband stehen bzw. stehen können, dürfen nur angenommen oder gewährt werden, wenn sichergestellt ist, dass eine unzulässige Beeinflussung mit den in Verbindung stehenden Entscheidungen nicht gegeben ist. Eine Annahme von Geldgeschenken ist nicht erlaubt.
  • Jede/r Mitarbeitende hat jegliche persönliche Interessen, die im Zusammenhang mit der Durchführung ihrer/seiner dienstlichen Aufgabe bestehen könnten, gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand unverzüglich offen zu legen, z.B. vor Beginn eines Vergabeverfahrens mit möglicher Beteiligung von Familienangehörigen, engen persönlichen Freunden oder vergleichbar nahestehenden Personen.

Das bedeutet:

  • Den ehrenamtlichen Organmitgliedern und den hauptberuflich Mitarbeitenden des DAV NRW ist es untersagt, Geschenke oder sonstige persönliche Zuwendungen von Mitgliedsorganisationen, Lieferanten, Dienstleistern oder anderen Geschäftspartnern anzunehmen, wenn der Wert der Einzelzuwendung 44,- Euro über-schreitet (maximal einmal pro Jahr). Als Zuwendung gilt auch die Gewährung von Rabatten oder anderen Vergünstigungen. Darüber hinaus gehende Zuwendungen sind dem geschäftsführenden Vorstand anzuzeigen, der über das weitere Vorgehen entscheiden.
  • Die ehrenamtlichen Organmitglieder und die hauptberuflich Mitarbeitenden dürfen Einladungen von Mitgliedsorganisationen, Lieferanten, Dienstleistern oder anderen Geschäftspartnern nur annehmen, wenn diese einem berechtigten geschäftlichen Zweck dienen (dazu zählt auch die Repräsentation des DAV NRW) und angemessen sind. Generell sind mehrfache Einladungen von Mitgliedsorganisationen, Lieferanten, Dienstleistern oder anderen Geschäftspartnern kritisch zu sehen und nur im Ausnahmefall sowie nach entsprechender Abklärung mit dem geschäftsführenden Vorstand zulässig.
  • Einladungen des DAV NRW an Dritte sind zu dokumentieren. Dies kann im Rahmen der üblichen Aktenführung, z. B. durch Teilnahmelisten, erfolgen. Die Einladungen müssen angemessen sein und im Rahmen der üblichen Zusammenarbeit statt-finden (z. B. Essen und Getränke während einer Sitzung oder eines Seminars, ein Empfang im Anschluss an eine Veranstaltung). Entscheidend ist stets, dass die Einladung einem Geschäftszweck oder der Repräsentation dient und der Eindruck einer unzulässigen Beeinflussung ausgeschlossen ist. Bewirtungen von Dritten durch hauptberuflich Mitarbeitende außerhalb der Geschäftsräume des DAV NRW sind nur mit Zustimmung des geschäftsführenden Vorstands möglich.

 

6. Sanktionen

Hauptberuflich Mitarbeitende des DAV NRW werden bei Verstößen gegen die GdgV nach dem Arbeitsrecht sanktioniert.
Die Verantwortung für Sanktionen ehrenamtlich Mitarbeitende, die gegen die GdgV verstoßen, obliegt dem geschäftsführenden Vorstand.

Beschlossen vom Landesverbands-Vorstand am 25.03.2020
Bestätigt von der Mitgliederversammlung in Mülheim an der Ruhr am 26.09.2020

 

Weitere Funktionen und Tätigkeiten der Vorstandsmitglieder gem. Ziffer 5

 

Name Organisation Funktion / Tätigkeit
Sebastian Balaresque DAV Landesverband Erstellung Lohnabrechnungen
  DAV Bundesverband Vorsitzender FK Ehrenamt
     
Peter Plück DAV Landesverband Trainer Landeskader
  DAV Landes- und Bundesverband Schiedsrichter
  DAV Sektion Rheinland-Köln Referent für Leistungssport
     
Alina Jürgens DAV Bundesverband Mitglied Bundesjugendausschuss
     
Michael Haase DAV Landesverband Vortragsreferent
     
David Colling DAV Sektion Bonn Ausbildungsreferent
     
Stefan Commertz DAV Bundesverband Vorsitzender FK Bildung
     
Klaus Hogrebe DAV Landesverband Ergebnisdienst
  DAV Bundesverband Mitglied FK Sportklettern