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Landesverband

Ordnungen

Landesjugendordnung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen des Deutschen Alpenvereins e.V.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Trägerverein

  1. Der Verband führt den Namen "Jugend des Deutschen Alpenvereins, Landesverband Nordrhein-Westfalen (JDAV NRW).
  2. Sitz des Verbandes ist Düsseldorf.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  4. Rechts- und Vermögensträger ist der gemeinnützige Verein Landesverband Nordrhein-Westfalen des Deutschen Alpenvereins e.V. .
  5. Die JDAV NRW ist Mitglied in der Sportjugend NRW.

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Ehrenordnung

I. Sportlerehrung

Der Landesverband zeichnet Bergsportler, die einer Sektion des Landesverbandes angehören für folgende sportlichen Erfolge mit dem Sportpreis des Landesverbandes aus:

  1. Erster, zweiter oder dritter Platz bei einem internationalen Wettkampf (Weltmeisterschaft, Europameisterschaft, Gesamt-Weltcup)
  2. Nationaler Meistertitel Die Ehrung findet im Rahmen der Mitgliederversammlung des Landesverbandes statt. Sie ist nicht mit einer finanziellen Zuwendung verbunden.

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Anti-Doping-Ordnung des Deutschen Alpenvereins e.V.

Präambel Doping steht im Widerspruch zum Geist des Sports. Wer sich einen Vorteil dadurch zu verschaffen hofft, dass er sich im Training oder Wettkampf verbotener Substanzen oder Methoden zur Leistungssteigerung bedient, missachtet die Fairness, betrügt die anderen Sportler und die Zuschauer und gefährdet seine Gesundheit. Alle Athletinnen und Athleten haben ein Grundrecht auf die Teilnahme an einem fairen und sauberen Sport.

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