Die Landesregierung hat beschlossen, dass ab dem 7. Mai die Sportausübung im Freiluftbereich wieder möglich ist, sofern dabei die Abstandsregel von 1,5 Metern und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Damit ist grundsätzlich auch wieder das Klettern an Außenanlagen und in Klettergärten möglich. Es sind allerdings in jedem Fall die lokalen Regelungen zu beachten, da Gebiete oder Anlage auch weiterhin geschlossen bleiben können, wenn die Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten werden können.
Der DAV hat auf seiner Homepage Empfehlungen für das Klettern in Zeiten des Coronavirus herausgegeben, die wir dringend zu beachten bitten. Vor allem die Abstandsregel kann nur eingehalten werden, wenn sich nicht zu viele Kletterer in einem Gebiet aufhalten. Damit das eingehalten wird, appellieren wir eindringlich an die Selbstverantwortung aller Kletterer. Im Zweifel lieber verzichten, als eine Infektion zu riskieren!
Gerade in diesen Zeiten wünschen wir allen Bergsportlern ein unfallfreies Vergnügen.